kath.ch Medienspiegel – 14.04.2019, 07:01
Erfährt ein Priester im Beichtstuhl von sexuellem Missbrauch, darf er das nicht melden. Er steht unter dem Berufsgeheimnis. Australien hat nun das Beichtgeheimnis gelockert.
Quelle: Radio SRF 1
https://www.kath.ch/medienspiegel/in-zeiten-des-missbrauchs-ist-das-beichtgeheimnis-zeitgemaess
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