kath.ch Medienspiegel – 14.04.2019, 07:01

In Zeiten des Missbrauchs: Ist das Beichtgeheimnis zeitgemäss?

Erfährt ein Priester im Beichtstuhl von sexuellem Missbrauch, darf er das nicht melden. Er steht unter dem Berufsgeheimnis. Australien hat nun das Beichtgeheimnis gelockert.

Quelle: Radio SRF 1

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