kath.ch Medienspiegel – 18.06.2020, 08:00

In der Schweiz aufgewachsen, mit 16 im Ausland verheiratet – und ewig gebunden? «Ich war doch noch ein Kind, als ich verheiratet wurde. Wieso billigt der Staat das?»

Ehen von Minderjährigen sind in der Schweiz verboten. Eigentlich. Aber wenn ein Paar im Ausland heiratet, wird die Ehe «geheilt», sobald beide 18 Jahre alt werden. Betroffene und Menschenrechtler kritisieren die Praxis seit längerem – nun könnte sie geändert werden.

Quelle: NZZ

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