kath.ch Medienspiegel – 02.05.2015, 11:32

Mann erhält Recht auf Freitod und stirbt vorher

Ein Krebspatient in Südafrika hat sich das Recht auf Sterbehilfe erstritten und ist am Tag der Urteilsverkündung eines natürlichen Todes gestorben. Gemäss dem Urteil hätte ein Arzt dem Mann eine Giftspritze bereitstellen oder selbst verabreichen können, ohne dafür bestraft zu werden. Sterbehilfe ist in Südafrika eigentlich nicht erlaubt. Die Familie des pensionierten Anwalts begrüsste das Urteil. Auch die Sterbehilfeorganisation Dignity lobte den Entscheid. Es sei an der Zeit, die Beihilfe zum Suizid zu legalisieren. Unklar blieb jedoch, ob der Mann noch vor Bekanntgabe des Urteils starb.

Quelle: Freiburger Nachrichten

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