kath.ch Medienspiegel – 06.10.2016, 07:24

Brandstifter der St. Ursen-Kathedrale muss freigelassen werden

Der Brandstifter der Solothurner Kathedrale St. Ursen muss auf freien Fuss gesetzt werden. Eine Verwahrung des Mannes ist nicht zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es bestätigt damit das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen

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