kath.ch Medienspiegel – 21.10.2015, 07:16

Heikler Fall in Lausanne

Wurde dem Islamischen Zentralrat zu Recht verboten, seine Jahreskonferenz in Freiburg abzuhalten? Oder hat man sein Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt? Das Bundesgericht urteilt nächste Woche. Von Katharina Fontana.

Quelle: NZZ

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