kath.ch Medienspiegel – 04.07.2019, 10:45

Wofür darf man das Kreuz in einem geschützten Logo verwenden?

Fällanden. «Das BESJ-Logo ist sittenwidrig.» Diese Überschrift eines Facebook-Post von Adü Jaggi vom Bund Evangelischer Schweizer Jungscharen liess aufhorchen und generierte entsetzte Kommentare. Jaggi erklärt: «Wir wollten das BESJ-Logo einmal mehr beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum als Marke schützen lassen.» Doch dies wurde abgelehnt. Das Logo könnte «...die religiösen Gefühle zumindest der christlichen Gläubigen verletzen», so die Begründung des zuständigen Amtes. Was wie eine Realsatire klingt, hat einen Hintergrund, der kaum bekannt sein dürfte.

Quelle: idea schweiz

https://www.kath.ch/medienspiegel/wofuer-darf-man-das-kreuz-in-einem-geschuetzten-logo-verwenden

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