Medienmitteilung: In der Schweiz geht man von ungefähr 15'000 Mädchen und Frauen aus, die von einer Bescheidung betroffen oder bedroht sind. Betroffene brauchen eine gute Gesundheitsversorgung, gefährdete Mädchen müssen geschützt werden. Weibliche Genitalbeschneidung gilt international als eine Menschenrechtsverletzung. In der Schweiz ist sie verboten und ein Offizialdelikt. Doch um Bescheidungen verhindern zu können, braucht es mehr als ein Verbot.