kath.ch Medienspiegel – 16.12.2019, 11:53

Recht in der Krise. Neun soziologische Thesen zum Status des Kirchenrechts

Es ist dramatisch, so Judith Hahn, wenn sich der Geltungsanspruch des kirchlichen Rechts unter den Gegenwartsbedingungen als soziologisch uneinholbar erweist. Die konkrete Kirchenverfassung ist nach Lumen gentium 8 nämlich wesentliches Strukturmerkmal der irdischen Kirche. Die Spannung zwischen Faktizität und Geltung in der Rechtsordnung der römisch-katholischen Kirche greift daher in die Ekklesiologie aus.

Quelle: feinschwarz.net

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