kath.ch Medienspiegel – 31.08.2021, 13:49

3G-Regel gilt nicht bei religiösen Veranstaltungen

Um den steigenden Covid-19-Infektionszahlen zu begegnen, gilt seit vergangener Woche die 3G-Regel: Wer ein Krankenhaus, die Gastronomie oder eine Sportveranstaltung besuchen möchte, muss den vollständigen Impfschutz, die Genesung von Covid-19 oder einen aktuellen Test nachweisen. Das gilt allerdings nicht für Gottesdienste. Erklärt wird die Entscheidung damit, dass Religionsausübung ein Grundrecht sei.

Quelle: hpd Humanistischer Pressedienst

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