kath.ch Medienspiegel – 31.08.2021, 13:49 3G-Regel gilt nicht bei religiösen VeranstaltungenUm den steigenden Covid-19-Infektionszahlen zu begegnen, gilt seit vergangener Woche die 3G-Regel: Wer ein Krankenhaus, die Gastronomie oder eine Sportveranstaltung besuchen möchte, muss den vollständigen Impfschutz, die Genesung von Covid-19 oder einen aktuellen Test nachweisen. Das gilt allerdings nicht für Gottesdienste. Erklärt wird die Entscheidung damit, dass Religionsausübung ein Grundrecht sei. Quelle: hpd Humanistischer Pressedienst https://www.kath.ch/medienspiegel/3g-regel-gilt-nicht-bei-religioesen-veranstaltungen/ |