kath.ch Medienspiegel – 19.03.2017, 07:21

Auch Freiheit von Religion ist ein Recht

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg – nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg – hat diese Woche ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Laut diesem dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern grundsätzlich verbieten, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen. Dass das Verdikt gegensätzliche Reaktionen auslöste, war zu erwarten.

Quelle: NZZ am Sonntag

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