kath.ch Medienspiegel – 15.01.2016, 09:11

Tanzen ist erlaubt – Öffnungszeiten sollen unverändert bleiben

Medienmitteilung: Unter dem Titel «Weg mit dem Tanzverbot» möchte die Initiative die Beschränkung der Öffnungszeiten im Gastgewerbe an hohen Feiertagen lockern. Die Rede ist von den Nächten vor und nach den fünf gesetzlich festgelegten «hohen Feiertagen». Hier sind die Gastwirtschaftsbetriebe dazu angehalten, ihren Betrieb um 00:15 Uhr zu schliessen. Die Landeskirchen plädieren dafür, die hohen Feiertage zu respektieren und die wenigen Pausen, die sich die 24-Stunden-Gesellschaft noch gibt, nicht abzuschaffen.

Quelle: Röm.-kath. Kirche im Aargau

https://www.kath.ch/medienspiegel/tanzen-ist-erlaubt-oeffnungszeiten-sollen-unveraendert-bleiben

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