kath.ch Medienspiegel – 08.04.2019, 15:23

Kirche muss Viertelstundenschläge in der Nacht abstellen

Im Streit um nächtliche Glockenschläge in Worb hat das Verwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen: Die reformierte Kirche muss die Viertelstundenschläge zwischen 22 Uhr und 7 Uhr einstellen.

Quelle: nau.ch

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