kath.ch Medienspiegel – 07.08.2015, 12:28
Die Armee durfte einen Soldaten ausschliessen, der wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausschluss für rechtens erklärt. Der Mann neige zu gewalttätigen Handlungen und zeige rassendiskriminierendes Verhalten.
Quelle: Blick