kath.ch Medienspiegel – 17.02.2017, 06:49

Geistig Behinderter wegen sexuellem Missbrauch verurteilt

Ein geistig behinderter Mann, der in einem Heim einen Mitbewohner vergewaltigt hat, erhält eine Strafe von zehn Monaten.
Der Verteidiger sagte am Schluss des Prozesses, was wohl alle Beteiligten gedacht hatten: Der Gerichtssaal hier ist der falsche Ort, um über den Vorfall zu verhandeln. Es geht um sexuelle Nötigung und Schändung, wobei Opfer und Täter geistig behinderte Männer sind. Sie, beides Schweizer, haben das intellektuelle Niveau von sechs- bis neunjährigen Kindern.

Quelle: Tages-Anzeiger

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