Folter soll als Straftatbestand ins Schweizerische Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Zudem muss Asylsuchenden, insbesondere Kindern, eine kostenlose Rechtshilfe angeboten werden. Dies fordert das Uno-Komitee gegen Folter. In den Schlussfolgerungen zum siebten Anti-Folter-Bericht hält der Ausschuss damit an der Kritik fest, dass die Schweiz juristisch zu wenig unternehme, um Folter zu ahnden. Es bestehe das Risiko, dass solche Vergehen straflos blieben, weil der Straftatbestand in der Schweiz zu wenig kriminalisiert werde. Das Uno-Komitee bedauert, dass die Schweiz frühere Empfehlungen der Uno, diesen Missstand auszuräumen, nicht umgesetzt habe. Die
Schweizer Behörden ihrerseits hatten sich bei der Anhörung zum Bericht auf den Standpunkt gestellt, dass die heutigen Bemühungen im Kampf gegen Folter ausreichten.