kath.ch Medienspiegel – 13.10.2016, 12:57

Recht auf Sterbehilfe vor Gewissensfreiheit?

Medienmitteilung: In ihrem Entscheid vom 13. September 2016 (publ. 5. Oktober) weist das Bundesgericht den Rekurs der Heilsarmee in Bezug auf das im 2014 angenommene Neuenburger Gesetz zur Sterbehilfe ab. Die Heilsarmee ist der Meinung, dass dieses Gesetz ihre Gewissensfreiheit einschränkt, da es zur Folge hat, dass sie in ihrem Alters- und Pflegeheim «Le Foyer» Sterbehilfe erlauben müssen. Die SEA bedauert den Bundesgerichtsentscheid, der deutlich macht, dass Sterbehilfe nicht mehr nur als Option, sondern als Grundrecht betrachtet wird.

Quelle: Schweizerische Evangelische Allianz

https://www.kath.ch/medienspiegel/recht-auf-sterbehilfe-vor-gewissensfreiheit

Katholisches Medienzentrum

An- und Abmeldung