Für das Bundesgericht hat kein Grund bestanden, eine Veranstaltung des Islamischen Zentralrats in Freiburg zu verbieten, es hiess eine Beschwerde des Zentralrats gut. Die Lausanner Richter haben ein klares Votum für die Versammlungsfreiheit abgegeben und festgehalten: «Die Vorinstanzen haben ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.» Das Verbot entbehre jeder Verhältnismässigkeit.