kath.ch Medienspiegel – 30.12.2017, 06:09

Auschwitz-Buchhalter muss Gefängnisstrafe antreten

Der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning ist vor dem deutschen Verfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen nicht antreten zu müssen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ab. Der 96-Jährige wollte aus gesundheitlichen Gründen einen Aufschub der Strafvollstreckung erreichen. Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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