kath.ch Medienspiegel – 01.02.2019, 11:21 Regierungsrat weist Beschwerde des Pfarrers von Kerns gegen Entscheid der Kirchgemeindeversammlung Kerns abDer Regierungsrat hat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens geprüft, ob die Abwahl des Pfarrers von Kerns durch die Kirchgemeindeversammlung und die Kündigung des Arbeitsvertrags rechtmässig waren. In seinem Entscheid kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Abwahl des Pfarrers zwar wirkungslos war, jedoch entgegen der Auffassung des Pfarrers zwischen ihm und der Kirchgemeinde ein gültiger Arbeitsvertrag bestand. Der Arbeitsvertrag war öffentlich-rechtlicher Natur und konnte deshalb vom Pfarrer beim Regierungsrat angefochten werden. Das rechtliche Gehör wurde vor der Kündigung ausreichend gewährt und für die Kündigung lagen sachliche Gründe vor. Die Beschwerde wird deshalb vom Regierungsrat abgewiesen. Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Regierungsrat Kanton Obwalden https://www.kath.ch/medienspiegel/regierungsrat-weist-beschwerde-des-pfarrers-von-kerns-gegen-entscheid-der-kirchgemeindeversammlung-kerns-ab Katholisches Medienzentrum An- und Abmeldung |