kath.ch Medienspiegel – 05.08.2021, 10:50 Das Blut Christi aus dem AargauZur Verwendung des Weines für die Eucharistiefeier sagt das Kirchenrecht: «Der Wein muss naturrein aus Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben sein.» (Can.924§3). Die «Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch» hält unter Ziffer 284 fest: «Der Wein für die Eucharistiefeier muss ‹vom Gewächs des Weinstockes› (vgl. Lk 22,18) stammen und naturrein, das heisst ohne Beimischung von Fremdstoffen sein.» Quelle: Horizonte https://www.kath.ch/medienspiegel/das-blut-christi-aus-dem-aargau/ |