kath.ch Medienspiegel – 12.10.2016, 12:32

Glaubenswechsel zum Christentum begründet Asylrecht in Deutschland

Augsburg (jur). Wechselt ein iranischer Asylbewerber in Deutschland vom muslimischen zum christlichen Glauben über, kann dies einen Asylanspruch begründen. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Glauben des Flüchtlings tatsächlich Teil seiner religiösen Identität geworden ist, entschied dasVerwaltungsgericht Augsburg in einem am 6. Oktober 2016 veröffentlichten Urteil (Az.: Au 5 K 16.30957). Bei einer Rückkehr in den Iran drohe ihm religiöse Verfolgung.

Quelle: Juraforum

https://www.kath.ch/medienspiegel/glaubenswechsel-zum-christentum-begruendet-asylrecht-in-deutschland

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