kath.ch Medienspiegel – 30.01.2015, 12:19

Ein Integrationshindernis ersten Ranges

Die Handhabung des «Blasphemie»-Paragraphen 166 durch die Justiz ist völlig unbefriedigend. Diffamierung von Religion im Namen von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit kennt in Deutschland praktisch keine Grenzen.

Quelle: FAZ

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