kath.ch Medienspiegel – 11.11.2015, 09:51

Antisemitismus wird nicht toleriert

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat eine Klage des französischen Komikers Dieudonné gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaustleugners abgewiesen. Er war von der Justiz in Frankreich zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro wegen rassistischer Beleidigung verurteilt worden, weil er den Holocaustleugner Robert Faurisson zu einer Show auf die Bühne geladen hatte. Das Gericht in Strassburg erklärte am Dienstag, es schütze keine Aufführungen, die den Holocaust leugnen und Antisemitismus verbreiten. Der Auftritt von Faurisson am 26. Dezember 2008 sei keine «satirische oder provokative Show» gewesen, sondern «eine Demonstration des Hasses und des Antisemitismus» sowie die «Infragestellung des Holocaust».

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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