Medienmitteilung: Was die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) schon mehrmals bekräftigt hat, nämlich dass der Sonntag für Ruhe, Erholung, Gottesdienst, Familie und Beziehungspflege steht, gilt erst recht, wenn der Sonntag auf Heiligabend fällt. Deshalb unterstützt sie den Aufruf, am 24. Dezember auf den Sonntagsverkauf zu verzichten.