kath.ch Medienspiegel – 20.06.2024, 09:31

Luzerner Firmen sollen künftig wählen dürfen, ob sie Kirchensteuern zahlen

Firmen müssen in Luzern wie in 17 weiteren Kantonen zwingend Kirchensteuern zahlen. Anders natürliche Personen: Sie können aus der Kirche austreten und sind dann von der Abgabe befreit. Diese Wahlfreiheit gilt auch für Personengesellschaften wie einfache Gesellschaften oder für Selbstständigerwerbende, wozu auch Bauern gehören.

Quelle: Bote der Urschweiz

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