kath.ch Medienspiegel – 20.06.2024, 09:31 Luzerner Firmen sollen künftig wählen dürfen, ob sie Kirchensteuern zahlenFirmen müssen in Luzern wie in 17 weiteren Kantonen zwingend Kirchensteuern zahlen. Anders natürliche Personen: Sie können aus der Kirche austreten und sind dann von der Abgabe befreit. Diese Wahlfreiheit gilt auch für Personengesellschaften wie einfache Gesellschaften oder für Selbstständigerwerbende, wozu auch Bauern gehören. Quelle: Bote der Urschweiz |