kath.ch Medienspiegel – 27.03.2025, 07:12 Dekret der Diözesanbischöfe bezüglich Einführung der psychologischen Eignungsprüfung von zukünftigen Seelsorger/innenDie Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis von 2016 des Dikasteriums für den Klerus legt fest, dass es Aufgabe der Bischofskonferenzen ist, Normen zu erlassen, die die Modalitäten für die Einholung psychologischer Gutachten festlegen (vgl. RFIS n. 196). Dies wurde bereits in den im Jahre 1988 von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) erlassenen «Rahmenordnungen für die Ausbildung zu den Diensten als Priester und als Pastoralassistent oder Pastoralassistentin in der Schweiz» berücksichtigt. Quelle: SKZ |