kath.ch Medienspiegel – 28.10.2015, 13:57

Bundesgericht gibt dem Islamischen Zentralrat recht

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Islamischen Zentralrats gegen das Verbot seiner Jahresversammlung im Kanton Freiburg gut. Private Versammlungen unterlägen prinzipiell keiner Bewilligungspflicht, und die öffentliche Sicherheit sei nie konkret gefährdet gewesen. Das Gericht fällt das Urteil einstimmig.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen

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