kath.ch Medienspiegel – 19.02.2017, 07:50

Kinderehe im Interesse des Kindes?

Bis vor wenigen Jahren galt die Kinderehe in der mitteleuropäischen Gesellschaft als tabu. Inzwischen wird die Verheiratung von Kindern unter bestimmten Voraussetzungen toleriert. So seit 2013 auch in der Schweiz, wenn die Weiterführung der Ehe «den überwiegenden Interessen des verheirateten Kindes» entspricht (Artikel 105 Zivilgesetzbuch). Solche Toleranz gegenüber archaischer Kultur mag gut gemeint sein, führt aber auf einen rechtsstaatlich bedenklichen Holzweg. Von Markus Felber, ehemals NZZ-Bundesgerichtskorrespondent

Quelle: NZZ am Sonntag

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