kath.ch Medienspiegel – 01.06.2018, 16:33

Ludwig A. Minelli hat sich nicht mit Sterbehilfe bereichert

Ludwig A. Minelli hat im Geschäft mit dem Tod nicht nach Gewinn gestrebt. Dieses Urteil fällt das Bezirksgericht Uster. Es spricht den Dignitas-Chef vom Vorwurf der Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Beweggründen und vom Vorwurf des Wuchers frei. Minelli erhält 135'000 Franken Prozessentschädigung aus der Staatskasse. Dieses Geld ist für die Entschädigung seines Rechtsanwaltes vorgesehen.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen

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