kath.ch Medienspiegel – 30.01.2018, 16:27

St.Galler Kirchen verlangen beglaubigte Unterschrift bei Austritt

Wenn eine römisch-katholische Person oder eine Person mit evangelisch-reformierter Konfession aus der Kirche austreten möchte, reicht in der Regel ein Brief an die betreffende Kirchenbehörde. Bei den beiden Landeskirchen in St. Gallen ist das anders: Für einen Kirchenaustritt muss man seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen. Der Kanton St. Gallen ist damit in der Schweiz eine Ausnahme.

Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen

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