kath.ch Medienspiegel – 30.01.2018, 16:27 St.Galler Kirchen verlangen beglaubigte Unterschrift bei AustrittWenn eine römisch-katholische Person oder eine Person mit evangelisch-reformierter Konfession aus der Kirche austreten möchte, reicht in der Regel ein Brief an die betreffende Kirchenbehörde. Bei den beiden Landeskirchen in St. Gallen ist das anders: Für einen Kirchenaustritt muss man seine Unterschrift amtlich beglaubigen lassen. Der Kanton St. Gallen ist damit in der Schweiz eine Ausnahme.
Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen https://www.kath.ch/medienspiegel/st-galler-kirchen-verlangen-beglaubigte-unterschrift-bei-austritt Katholisches Medienzentrum An- und Abmeldung |