Kirchensteuer von Unternehmen: Luzern setzt den Kirchen Grenzen
Die Luzerner Landeskirchen dürfen die Steuergelder, die ihnen Unternehmen abliefern müssen, nicht für kultische Zwecke verwenden. Dieser in der Kantonsverfassung festgeschriebene Grundsatz soll nun im Gesetz umgesetzt werden.