kath.ch Medienspiegel – 29.12.2020, 12:10

Weiterentwickeltes Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs startet zum Jahreswechsel – Unabhängige Kommission nimmt Arbeit auf

Medienmitteilung: Am 1. Januar 2021 tritt die neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext in Kraft.

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz

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