kath.ch Medienspiegel – 25.10.2020, 09:10

Der Täter erfährt, wo das Opfer wohnt

Wenn eine Frau sexuell belästigt wird und Anzeige erstattet, erhält der Täter ihre Adresse und ihre Telefonnummer. Für den Bundesrat ist das in Ordnung.

Quelle: Beobachter

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