Hebamme oder Gynäkologe zu werden, ist in der Schweiz für Betroffene ein Spiessrutenlauf, wenn sie sich weigern, an Abtreibungen mitzuwirken. Christliche Bäcker, die sich weigerten, für eine gleichgeschlechtliche Eheschliessung eine «Hochzeitstorte» zu backen, sind in westlichen Ländern im Namen der Nichtdiskriminierung verurteilt worden. Ebenfalls wurden schon Gläubige bestraft, die in ihrem Bed and Breakfast keine gleichgeschlechtlichen Paare aufgenommen hatten. Wirtschaftsfreiheit zählte da nicht mehr. Gastkommentar von Martin Grichting.