kath.ch Medienspiegel – 04.02.2021, 13:27 Bundesgericht: Sexarbeitende haben Recht auf BezahlungMedienmitteilung: Steuern und AHV zahlen, aber den Lohn nicht einklagen können: Diesen Missstand hat das Bundesgericht mit seinem Urteil vom 8. Januar 2021 behoben. Bis dann konnte eine Sexarbeitende das Entgelt für sexuelle Dienstleistungen nicht strafrechtlich einklagen, weil der Prostitutionsvertrag als «sittenwidrig» galt. Neu ist das Einkommen von Sexarbeitenden nicht nur legal, sondern auch strafrechtlich schutzwürdig. Quelle: Zzürcher Stadtmission https://www.kath.ch/medienspiegel/bundesgericht-sexarbeitende-haben-recht-auf-bezahlung/ |