kath.ch Medienspiegel – 23.03.2017, 14:34

Bewährtes religionsrechtliches System fortführen

Medienmitteilung: Die revidierte Kantonsverfassung sieht vor, dass die vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften gesetzlich gleich zu behandeln sind. Mit einem Bericht und Entwurf zu einem neuen Gesetz über die Religionsgemeinschaften soll nun diesem Auftrag nachgekommen werden. Ein grosser Teil der gesetzgeberischen Änderungen hat nur geringe praktische Auswirkungen.

Quelle: Kanton St. Gallen

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