kath.ch Medienspiegel – 18.10.2017, 08:13

Mann darf seine Lebenspartnerin nicht zu Hause pflegen

Die Frau im Wachkoma braucht Pflege Tag und Nacht. Das würde den Mann, der eine schwierige Persönlichkeit hat, überfordern. Das Gericht weist seinen Antrag um Betreuung der Frau zu Hause ab.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

https://www.kath.ch/medienspiegel/mann-darf-seine-lebenspartnerin-nicht-zu-hause-pflegen

Katholisches Medienzentrum

An- und Abmeldung