Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen zulässig sind. Der Entscheid geht auf den Fall einer Italienerin zurück, die in den Schulkruzifixen einen Verstoss gegen die staatliche Neutralität in Religionsfragen sah. Das Schweizer Bundesgericht hatte 1990 in seinem Kruzifix- Entscheid anders geurteilt. Es entschied, dass es dem Staat nicht erlaubt sei, die Verbundenheit mit einer bestimmten Konfession deutlich zu zeigen. Kinder dürfen nicht dazu gezwungen werden, Lieder, die ein Glaubensbekenntnis beinhalten, zu singen. Das hat das Bundesgericht 2012 entschieden. Weihnachtslieder ohne religiösen Inhalt wie «Leise rieselt der Schnee» hingegen müssten alle Kinder mitsingen.