LAUSANNE – Ein Asylsuchender soll ausgewiesen werden. Als die Polizei ihn abholen möchte, ist er aber nicht auffindbar. Der Grund: Eine Schweizer Privatperson hat sich bereit erklärt, ihn bei sich oder an einem anderen Ort wohnen zu lassen, um die Abschiebung zu verhindern. Macht die helfende Person sich strafbar?