kath.ch Medienspiegel – 20.09.2016, 09:16

Darf man Flüchtlinge verstecken?

LAUSANNE – Ein Asylsuchender soll ausgewiesen werden. Als die Polizei ihn abholen möchte, ist er aber nicht auffindbar. Der Grund: Eine Schweizer Privatperson hat sich bereit erklärt, ihn bei sich oder an einem anderen Ort wohnen zu lassen, um die Abschiebung zu verhindern. Macht die helfende Person sich strafbar?

Quelle: Blick

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