kath.ch Medienspiegel – 28.10.2018, 09:22

Wie Grabsteine zu Denkmälern werden

Die Grabesruhe ist in der Schweiz zeitlich limitiert. Es gibt aber Ausnahmen: Wessen letzte Ruhestätte durch ein Grabmal von besonderem künstlerischem oder historischem Wert markiert ist, könnte nach seinem Ableben zum Denkmal werden.

Quelle: Zentralschweiz am Sonntag

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