kath.ch Medienspiegel – 08.07.2020, 16:20

Wegweisendes Urteil rechtskräftig!

Medienmitteilung: Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt – Die religiöse Praxis verstösst gegen elementare Rechte der Mitglieder – Auch Kinder sind von Ächtung betroffen – Die Zwei-Zeugen-Regel begünstigt sexuelle Gewalt gegen Kinder

Quelle: InfoSekta

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