Da es im Wallis keine eigentlichen Kirchensteuern gibt, werden die Kirchen über die generellen Gemeindesteuern finanziert. Hier zeigt sich, dass die Zuordnung, was als Kultusausgaben gilt, nicht eindeutig geregelt ist und von den Gemeinden und Pfarreien unterschiedlich gehandhabt wird. Was heisst das für die Steuerzahler und was für die Gemeinden?