Die Geflüchtete hatte Glück. Sie gehörte zu jenen 4700 Syrerinnen und Syrern, die dank des erleichterten Familiennachzugs in die Schweiz kommen konnten. Die Frau hat einen Bruder, der in Zürich stationiert ist. Heute lebt sie aber nicht bei ihm, sondern bei einer Gastfamilie im Kanton Bern – mit ihrem F-Ausweis darf sie sich nicht in Zürich niederlassen (TA vom Montag).