kath.ch Medienspiegel – 04.06.2015, 07:39

Sehnsüchtig erwartet

Gastkommentar: Volk und Stände stimmen über einen kleinen Nebensatz in der Verfassung ab. Neu soll es heissen: «Die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen erlaubt; es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.» Derzeit lautet die zweite Satzhälfte: «. . . als ihr sofort eingepflanzt werden können». Anlass für die Änderung ist die Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Fortpflanzungsmedizingesetz. Aber unabhängig von der PID hoffen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch und ihre Ärzte seit Jahren sehnsüchtig auf diese kleine, aber bedeutsame Änderung.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

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