kath.ch Medienspiegel – 31.01.2019, 12:21 Diözese Chur verkennt den Begriff Glaubens- und Gewissensfreiheit fundamentalMedienmitteilung: Der Bundesgericht hat die Beschwerde aus dem Ordinariat des Bistums Chur gegen einen Beitrag der Landeskirche Graubünden an die private Beratungsstelle Adebar abgewiesen und festgehalten, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit dadurch nicht beeinträchtigt sei und der Beitrag nicht für Abtreibungszwecke verwendet werde, womit das kirchliche Recht eingehalten sei. Dem Beschwerdeführer Dem Generalvikar Dr. iur. Martin Grichting «als praktizierender Katholik» wurde die Beschwerdelegitimation abgesprochen. Die Kirchenoberen müssen auch dulden, dass andere Organisationen ausserhalb der Diözese das Wort «katholisch» in ihrem Namen führen. Die KVP begrüsst den Entscheid und sieht sich in ihrer jahrelangen Praxis und Kritik an den Positionen Dr. Grichtings bestätigt.
Quelle: Katholische Volkspartei KVP https://www.kath.ch/medienspiegel/dioezese-chur-verkennt-den-begriff-glaubens-und-gewissensfreiheit-fundamental Katholisches Medienzentrum An- und Abmeldung |