kath.ch Medienspiegel – 02.02.2021, 11:18

Kirche gibt Vaterschaftsurlaub

Kanton Schwyz. Die Römisch-katholische Kantonalkirche hat ihre Personal- und Besoldungsverordnung angepasst. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 wird Angestellten der Kantonalkirche und der Kirchgemeinden ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen gewährt. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Anspruch beträgt 100 Prozent der Besoldung. (ste)

Quelle: Bote der Urschweiz

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