kath.ch Medienspiegel – 18.09.2016, 10:06

Zu Volljährigen gemacht: Gericht rügt Asylbehörde

Der Bund lässt Altersgutachten erstellen und stuft junge Flüchtlinge dann als 18-Jährige ein.

Viele erwachsene Asylsuchende geben sich als Minderjährige aus. So erhoffen sie sich bessere Chancen für ihr Asylgesuch. Denn unbegleitete minderjährige Asylsuchende geniessen per UNO-Kinderrechtskonventionen und Schweizer Verfassung einen besonderen Schutz. Bezweifeln die Behörden das angegebene Alter der Flüchtlinge, lassen sie ein Gutachten erstellen. Bei deren Ergebnissen gibt es jedoch einen Spielraum für Interpretationen.

Quelle: Schweiz am Sonntag

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