Medienmitteilung: Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher zu regeln.
Konkret handelt es sich um den Abschluss von zwei Vereinbarungen: Die eine befasst sich mit den Grundsätzen dieser Zusammenarbeit (Zusammenarbeitsvereinbarung), die andere mit der Koordination der pastoralen und der finanziellen Entscheide im Zusammenhang mit den pastoralen Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene (Mitfinanzierungsvertrag). Beide Dokumente sind heute in Bern durch die Präsidenten von SBK und RKZ, Bischof Markus Büchel und Hans Wüst, unterzeichnet worden.