Am 1. August 2019 wird die nächste fünfjährige Amtsperiode der regionalen Bischofsvikare und der Regionalverantwortlichen beginnen. Die Evaluation der zu Ende gehenden fünf Jahre, die in der Diözesankurie, mit den Räten und mit einigen staatskirchenrechtlichen Gremien gemacht wurde, führt zu einigen Anpassungen. Sie dienen einer Fokussierung auf die Hauptaufgaben der Leitungspersonen in den regionalen Bischofsvikariaten St. Urs, St. Verena und St. Viktor.