kath.ch Medienspiegel – 27.10.2024, 10:39

«Eine Angleichung nach unten, aber eine Angleichung»

Witwen und Witwer sollen künftig bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten – unabhängig vom Zivilstand. «Diese Zwischenlösung war zu erwarten», sagt EGMR-Richter Andreas Zünd.

Quelle: Sonntagsblick

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